Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Nutzungsbedingungen für die Rentarion SaaS-Plattform
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Nutzung der webbasierten Software-as-a-Service-Plattform „Rentarion“ („Plattform“), bereitgestellt von der Rentarion UG (haftungsbeschränkt), Am Hochstand 32, 81827 München („Anbieter“).
Die Plattform richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Der Kunde versichert bei Vertragsschluss, als Unternehmer zu handeln; der erste Administrator des Kunden bestätigt dies zusätzlich bei der ersten Anmeldung. Stellt sich heraus, dass der Kunde Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, ist der Anbieter zur Sperrung des Zugangs und zur außerordentlichen Kündigung ohne Einhaltung einer Frist berechtigt; er teilt dem Kunden die Kündigung und ihren Grund in Textform mit. § 12 gilt entsprechend. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass der Kunde seine Unternehmereigenschaft unzutreffend versichert hat.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Kunde in einer Bestellung auf sie verweist, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Vertragsschluss und Vertragsbestandteile
Der Vertrag kommt durch Unterzeichnung eines Vertrags über die Nutzung der Rentarion-Plattform („Einzelvertrag“) zwischen Anbieter und Kunde zustande. Eine öffentliche Selbstregistrierung gibt es nicht.
Die folgenden Vertragsbestandteile gelten für das Vertragsverhältnis zwischen Anbieter und Kunde in der folgenden Rangfolge, wobei die Regelungen der erstgenannten Vertragsbestandteile den Regelungen der nachfolgend genannten Vertragsbestandteile im Zweifel vorgehen: (a) der Einzelvertrag, (b) die Preisliste (Anlage 1) in der bei Vertragsschluss übergebenen Fassung, (c) die Leistungs- und Serviceübersicht (Anlage 3) und der Fristen-Regelkatalog (Anlage 4), jeweils in der bei Vertragsschluss übergebenen Fassung, (d) diese AGB, (e) der Vertrag zur Auftragsverarbeitung (Anlage 2). Abweichend davon geht der Vertrag zur Auftragsverarbeitung in Fragen des Datenschutzes allen anderen Bestandteilen vor.
Maßgeblich ist die dem Einzelvertrag beigefügte Fassung dieser AGB. Stimmt ein Administrator des Kunden ihr in der Plattform zu, dient dies dem Nachweis; der Einzelvertrag bleibt davon unberührt. Spätere Fassungen gelten nur nach § 15 Abs. 6.
§ 3 Vertragsgegenstand
Der Anbieter stellt die Plattform als Software as a Service zur Verwaltung und Auswertung von Miet- und Portfoliodaten bereit. Der Funktionsumfang des gebuchten Moduls ergibt sich aus der Leistungs- und Serviceübersicht (Anlage 3). Beschreibungen außerhalb der Vertragsbestandteile, etwa auf der Website, begründen keine vereinbarte Beschaffenheit.
Der Umfang der Nutzung richtet sich nach dem gebuchten Paket; Bemessungsgröße ist die im Einzelvertrag genannte Zahl an Standorten (Mieter-Portfolio) bzw. Mietverträgen oder Einheiten (Vermieter-Portfolio). Die Zahl der Nutzer ist nicht begrenzt; im Mieter-Portfolio sind auch Verträge und Dokument-Auslesungen nicht begrenzt. Es gelten nur die technischen Nutzungsgrenzen nach § 5 Abs. 5.
Der Anbieter ist berechtigt, die Plattform weiterzuentwickeln und die eingesetzten technischen Vorleistungen (etwa Rechenzentren oder Sprachmodelle) zu wechseln, sofern das vertraglich vereinbarte Leistungsniveau gewahrt bleibt. Schränkt der Anbieter den gebuchten Funktionsumfang wesentlich ein, teilt er dies dem Kunden mindestens drei Monate vor dem Wirksamwerden in Textform mit; der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall abweichend von § 11 Abs. 2 zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Einschränkung in Textform kündigen.
Die Plattform erbringt keine Rechtsberatung und keine sonstige Rechtsdienstleistung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Sie unterstützt den Kunden technisch bei der Verwaltung und Berechnung von Fristen, Nebenkostenabrechnungen und Kostenverteilungen nach BetrKV. Die rechtliche Prüfung und die Entscheidung obliegen dem Kunden oder den von ihm beauftragten Personen rechtsberatender Berufe.
Die Plattform liest Dokumente softwaregestützt aus, berechnet Fristen und Beträge, prüft eingehende Abrechnungen und Erhöhungen rechnerisch, erstellt Prognosen und beantwortet Fragen im KI-Chat. Diese Ergebnisse sind Entscheidungshilfen auf Grundlage der im System hinterlegten Daten. Der Anbieter schuldet die Bereitstellung dieser Funktionen und für berechnete Fristen und Beträge die rechnerisch richtige Anwendung der dokumentierten Regeln (Anlage 4) auf die vom Kunden freigegebenen Daten (§ 9 Abs. 5); eine Gewähr für die Richtigkeit oder rechtliche Zutreffendheit der Ergebnisse im Einzelfall übernimmt er darüber hinaus nicht. Der Kunde teilt dem Anbieter erkennbar fehlerhafte Ergebnisse mit und weist seine Nutzer auf den Hinweischarakter der Ergebnisse hin.
§ 4 Zugang und Nutzerkonten
Der Anbieter richtet den Zugang ein und lädt einen vom Kunden benannten Administrator ein, der weitere Nutzer einlädt.
Nutzer können Mitarbeitende des Kunden und mit ihm verbundener Unternehmen (§ 15 AktG) sein, Dritte nach Absprache in Textform. Jeder Nutzer erhält ein persönliches Benutzerkonto; Sammelkonten und die Weitergabe von Zugangsdaten sind unzulässig.
Die Administratoren des Kunden gelten als bevollmächtigt, in der Plattform für den Kunden der Geltung dieser AGB und ihrer Änderungen zuzustimmen und einen Paketwechsel nach dem Einzelvertrag zu erklären. Der Kunde hält die im Einzelvertrag oder in der Plattform hinterlegte E-Mail-Adresse aktuell und stellt sicher, dass sie regelmäßig abgerufen wird; Erklärungen des Anbieters kann dieser wirksam an diese Adresse richten.
§ 5 Verfügbarkeit, Support und Nutzungsgrenzen
Der Anbieter stellt die Plattform über das Internet per Browser-Zugriff zur Verfügung und bemüht sich um eine Verfügbarkeit von 99 % im Jahresmittel. Die Verfügbarkeit bezieht sich auf den Übergabepunkt am Rechenzentrum des Hosting-Anbieters (Standort Frankfurt am Main).
Geplante Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit vorab angekündigt und außerhalb der üblichen Geschäftszeiten (Mo-Fr, 8:00-18:00 MEZ) durchgeführt. Wartungsfenster im Rahmen von Abs. 3 zählen nicht als Ausfallzeiten.
Die Verfügbarkeit von 99 % ist ein Zielwert und keine garantierte Service-Level-Vereinbarung (SLA). Die Berechnung der Verfügbarkeit basiert auf dem jeweiligen Kalenderjahr als Verhältnis der tatsächlichen Betriebszeit zur vereinbarten Betriebszeit (24 Stunden an allen Tagen) ohne geplante Wartungsfenster. Nicht als Ausfallzeit gewertet werden: (i) Wartungsfenster, die mindestens 24 Stunden vorab angekündigt wurden und insgesamt 6 Stunden pro Kalendermonat nicht überschreiten, (ii) Ausfälle aufgrund höherer Gewalt, (iii) Ausfälle durch den Kunden oder Dritte, auf die der Anbieter keinen Einfluss hat; einschließlich von Dritten erbrachter Dienste wie der Dokument-Auslesung. Eine Unterschreitung des Zielwerts begründet, soweit sie auf leichter Fahrlässigkeit beruht, ausschließlich einen Anspruch auf anteilige Gutschrift der Monatsvergütung, maximal in Höhe der auf die betroffene Ausfallperiode entfallenden Vergütung; § 9 Abs. 1 bleibt unberührt. Eine vertragliche Verfügbarkeitszusage kann im Einzelvertrag vereinbart werden; sie geht dieser Regelung vor. In diesem Fall gelten die im Einzelvertrag geregelten Gutschriften und Rechtsfolgen anstelle der anteiligen Gutschrift nach diesem Absatz.
Der Anbieter leistet Support per E-Mail und über die im Paket vorgesehenen weiteren Kanäle an Werktagen. Werktage im Sinne dieser AGB sind Montag bis Freitag mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage in Bayern. Die Reaktionszeiten je Paket (Anlage 3) sind Zielwerte für die erste qualifizierte Rückmeldung, keine Zusage einer Behebungszeit; ihre Überschreitung ist für sich genommen kein Mangel der Plattform. Meldungen sollen über die Administratoren oder benannte Ansprechpartner des Kunden erfolgen; der Anbieter kann Meldungen anderer Nutzer an diese verweisen.
Zum Schutz der Plattform kann der Anbieter technische Nutzungsgrenzen festlegen, etwa für die Zahl der Uploads oder Auslesungen je Zeitraum; die aktuellen Grenzen stehen in Anlage 3. Sie sind kein Mangel, solange die vertragsgemäße Nutzung dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
§ 6 Pflichten und Mitwirkung des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Bei Verdacht auf Missbrauch ist der Anbieter unverzüglich zu informieren.
Der Kunde trägt die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der eingegebenen und freigegebenen Daten, insbesondere Vertragsdaten, Fristen und Mietbeträge.
Der Kunde stellt die für Einrichtung und Betrieb erforderlichen Unterlagen, insbesondere Verträge mit allen Nachträgen, rechtzeitig, vollständig und in lesbarer elektronischer Form bereit und benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner. Kommt der Kunde dem nicht nach, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend; dadurch entstehenden Mehraufwand vergütet der Kunde nach den Sätzen der Preisliste (Anlage 1), sofern der Anbieter ihn vorher in Textform angekündigt hat.
Der Kunde meldet Störungen und erkennbare Fehler unverzüglich und so genau wie möglich.
Der Kunde ist für die regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich; der Anbieter stellt hierfür Exportfunktionen bereit. Die Plattform ist kein Archiv im Sinne der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoBD); gesetzliche Aufbewahrungspflichten, insbesondere nach § 257 HGB und § 147 AO, erfüllt der Kunde selbst.
Der Kunde darf die Plattform nur zu ihrem bestimmungsgemäßen Zweck nutzen. Untersagt ist insbesondere,
- die Plattform Dritten zu überlassen oder Unterlizenzen zu erteilen,
- automatisierte Zugriffe (Scraping, Bots) ohne vorherige Zustimmung des Anbieters durchzuführen,
- die Software zu dekompilieren oder nachzubauen, soweit dies nicht gesetzlich erlaubt ist (§ 69e UrhG), oder die Plattform zur Entwicklung eines Konkurrenzprodukts zu nutzen,
- Sicherheitsmaßnahmen oder Nutzungsgrenzen zu umgehen,
- Inhalte hochzuladen, die gegen geltendes Recht verstoßen.
Bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen Abs. 6 oder bei einer konkreten Gefahr für die Sicherheit oder Integrität der Plattform kann der Anbieter den betroffenen Zugang vorübergehend sperren, soweit dies zur Abwehr erforderlich ist. Er informiert den Kunden unverzüglich und hebt die Sperre auf, sobald der Grund entfallen ist.
Soweit das gebuchte Modul diese Funktionen enthält, gilt: Zustimmungen von Eigentümern holt die Plattform über persönliche Links an die vom Kunden hinterlegte E-Mail-Adresse ein; der Anbieter schuldet die Sicherheit der Links, nicht die Prüfung der Identität des Empfängers. Unterschriften in digitalen Übergabeprotokollen sind einfache elektronische Signaturen; ihren Beweiswert beurteilt im Streitfall das Gericht. Für die Richtigkeit der hinterlegten Kontaktdaten ist der Kunde verantwortlich.
§ 7 Vergütung und Zahlung
Die Vergütung richtet sich nach dem Einzelvertrag und der Preisliste (Anlage 1) in der bei Vertragsschluss übergebenen Fassung. Neben der laufenden Vergütung fällt eine einmalige Einrichtungsgebühr an, soweit sie im Einzelvertrag vereinbart ist.
Die laufende Vergütung wird monatlich im Voraus abgerechnet, bei vereinbarter jährlicher Vorauszahlung jährlich im Voraus; angebrochene Monate werden taggenau anteilig abgerechnet. Rechnungen werden elektronisch übermittelt und sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, diese ist auf den Rechnungen separat ausgewiesen.
Während der Erstlaufzeit sind die Preise fest. Zum Beginn einer Verlängerungsperiode kann der Anbieter die Preise anpassen, wenn sich die nachweisbaren Infrastruktur-, Lizenz-, Personal- oder Regulierungskosten des Anbieters verändert haben; andere Gründe berechtigen nicht zur Anpassung. Eine Erhöhung darf 5 % der zuletzt geltenden Preise nicht übersteigen, unabhängig davon, wie viele Vertragsjahre seit der letzten Anpassung vergangen sind. Sinken die maßgeblichen Kosten, senkt der Anbieter die Preise entsprechend zum Beginn der nächsten Verlängerungsperiode; der Anbieter weist die Kostenentwicklung auf Verlangen des Kunden nach. Die Anpassung ist dem Kunden spätestens vier Monate vor Beginn der Verlängerungsperiode unter Angabe der Gründe in Textform mitzuteilen. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall abweichend von § 11 Abs. 2 zum Ende der laufenden Periode kündigen; die Kündigung muss dem Anbieter spätestens einen Monat vor Ende der laufenden Periode in Textform zugehen. Das Auslaufen befristeter oder individuell gewährter Nachlässe und ein Bandwechsel nach Abs. 7 sind keine Preisanpassung im Sinne dieses § 7 Abs. 4.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen (§ 288 BGB). Der Anbieter ist zudem berechtigt, den Zugang zur Plattform nach Mahnung mit angemessener Nachfrist zu sperren; die Zahlungspflicht besteht während der Sperre fort. Die Vergütungspflicht des Kunden besteht auch während einer berechtigten Zugangssperre nach § 6 Abs. 7 fort. Die Pflicht zur Datenherausgabe (§ 12) bleibt unberührt.
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen oder mit Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
Bemessung und Bandwechsel: Im Mieter-Portfolio zählen die gleichzeitig aktiven Standorte des Kunden. Ein Standort ist jede Anschrift, an der der Kunde Flächen anmietet; Flächen an derselben Anschrift oder im selben Gebäudekomplex zählen als ein Standort, auch wenn sie auf mehreren Mietverträgen beruhen. Flächen an einer anderen Anschrift gelten als eigener Standort, auch wenn sie demselben Betriebszweck dienen. Befristet genutzte Flächen zählen, solange sie aktiv sind. Im Vermieter-Portfolio zählen die aktiven Mietverträge bzw. Einheiten. Maßgeblich ist jeweils die in der Plattform am Monatsersten erfasste Zahl; der Anbieter weist sie auf Verlangen nach. Überschreitet die Zahl das gebuchte Band an drei aufeinanderfolgenden Monatsersten, gilt ab dem folgenden Monat das nächsthöhere Band der Preisliste; der Anbieter teilt dies in Textform mit. Sinkt die Zahl unter das gebuchte Band, wird das niedrigere Band auf Wunsch des Kunden zum Ende der laufenden Laufzeit wirksam.
Zusatzleistungen: Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Weiterentwicklung, Modifizierung oder Konfiguration der Plattform nach individuellen Anforderungen oder sonstige Entwicklungsleistungen des Anbieters. Leistungen außerhalb des gebuchten Pakets, insbesondere die Entwicklung zusätzlicher Funktionen, weitere Schulungen und die Aufbereitung von Daten über die Einrichtung hinaus, bleiben einer separaten schriftlichen Vereinbarung der Parteien vorbehalten, die insbesondere Umfang, Vergütung, Fristen, Haftung, Nutzungsrechte und Abnahmeregelungen für das jeweilige Vorhaben enthält.
§ 8 Gewährleistung
Der Anbieter stellt die Plattform in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand bereit und erhält sie in diesem Zustand. Für Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist das Recht des Kunden, Mängel selbst zu beseitigen und Ersatz der Aufwendungen zu verlangen (§ 536a Abs. 2 BGB).
Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in Textform an und beschreibt sie so, dass sie nachvollzogen werden können. Der Anbieter beseitigt Mängel nach seiner Wahl durch Korrektur, durch Bereitstellung einer neuen Programmversion oder durch eine zumutbare Umgehungslösung.
Unerhebliche Beeinträchtigungen der Nutzbarkeit begründen keine Mängelrechte. Eine Minderung macht der Kunde durch Rückforderung geltend, nicht durch Abzug von der laufenden Vergütung.
Mängelrechte bestehen nicht, soweit ein Mangel auf vertragswidriger Nutzung oder auf Eingriffen des Kunden beruht.
§ 9 Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen sowie in gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Fällen, insbesondere bei der Übernahme einer Garantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Dies sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Wesentliche Vertragspflichten sind insbesondere die Pflicht zur Bereitstellung der Plattform mit den in Anlage 3 beschriebenen Funktionen, die Pflicht nach Abs. 5 Satz 1 sowie die Pflicht zur Einhaltung einer im Einzelvertrag zugesagten Verfügbarkeit.
Im Falle des Abs. 2 ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; der Haftungshöchstbetrag entspricht je Schadensfall der vom Kunden in den letzten zwölf (12) Monaten vor dem haftungsbegründenden Ereignis geschuldeten Vergütung gemäß dem Einzelvertrag, insgesamt je Vertragsjahr höchstens dem Zweifachen dieses Betrags. Mehrere Schadensfälle, die auf derselben Ursache oder einem einheitlichen technischen Fehler beruhen, gelten als ein Schadensfall im Sinne dieser Bestimmung (Serienschaden).
Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen. Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen nach Abs. 2 bis 9 gelten nicht in den Fällen des Abs. 1; sie gelten in gleichem Umfang auch für Handlungen der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
Der Anbieter schuldet für berechnete Fristen die rechnerisch richtige Anwendung der im Fristen-Regelkatalog (Anlage 4) in der bei Vertragsschluss übergebenen Fassung dokumentierten Regeln und für berechnete Beträge die rechnerisch richtige Anwendung der in der Plattform ausgewiesenen Berechnungsgrundlagen, jeweils auf die vom Kunden freigegebenen Daten. Angezeigte Fristtermine bezeichnen den spätesten Tag, an dem eine Erklärung dem Empfänger zugehen muss, soweit Anlage 4 nichts anderes bestimmt. Änderungen des Katalogs teilt der Anbieter dem Kunden in Textform mit; § 3 Abs. 3 gilt. Darüber hinaus haftet der Anbieter nur im Zusammenhang mit Leistungen, die er nach § 3 schuldet.
Nicht geschuldet und daher nicht Gegenstand der Haftung sind insbesondere:
- die Richtigkeit oder Vollständigkeit der durch OCR und KI ausgelesenen sowie der vom Kunden eingegebenen oder freigegebenen Vertragsdaten;
- die Frage, ob berechnete Fristen und Beträge im Einzelfall rechtlich zutreffend sind, insbesondere die Beurteilung der Wirksamkeit vertraglicher oder gesetzlicher Regelungen;
- die Wahrung von Fristen durch den Kunden, insbesondere die rechtzeitige Abgabe von Kündigungen, Optionsausübungen, Mieterhöhungen, Einwendungen oder sonstigen Erklärungen gegenüber seinen Vertragspartnern;
- die rechtzeitige Erstellung und der Zugang von Nebenkostenabrechnungen beim Mieter (§ 556 Abs. 3 BGB);
- die Richtigkeit von Prüf-Ergebnissen, Prognosen, Vergleichs- und Marktwerten, Auskünften des KI-Chats sowie der Zuordnung von Zahlungen aus importierten Kontoauszügen;
- der Zugang von E-Mails, Briefen und Erinnerungen beim Empfänger.
Für die in diesem Abs. 5 genannten Gegenstände ist ausschließlich der Kunde zuständig. Er prüft die zur Unterstützung automatisiert erstellten Berechnungsvorschläge selbst oder lässt sie prüfen (Abs. 6). Ansprüche, die darauf beruhen, dass ausgelesene oder berechnete Termine fehlerhaft waren und vom Kunden nicht rechtzeitig überprüft wurden, bestehen nur, soweit der Anbieter die rechnerisch fehlerhafte Anwendung des Fristen-Regelkatalogs (Anlage 4) auf freigegebene Daten zu vertreten hat; die nachfolgenden Bestimmungen des Abs. 6 zum Mitverschulden des Kunden bleiben unberührt.
Prüf- und Freigabepflicht des Kunden: Die Plattform stellt ein Vier-Augen-Verfahren zur Freigabe kritischer Vertragsdaten bereit. Der Kunde prüft alle ausgelesenen und berechneten Daten, insbesondere Fristen, Beträge und Kündigungstermine, vor ihrer Nutzung als Entscheidungsgrundlage eigenverantwortlich und bestätigt sie über dieses Verfahren. Die Plattform protokolliert jede Freigabe (Zeitpunkt, Nutzer, Felder) zur Beweissicherung. Nutzt der Kunde das Verfahren nicht oder gibt er Daten frei, ohne sie zuvor inhaltlich geprüft zu haben, und entsteht ein Schaden, der bei ordnungsgemäßer Nutzung des Verfahrens nach den in Abs. 7 angezeigten Hinweisen vermieden worden wäre, trifft den Kunden ein überwiegendes Mitverschulden nach § 254 BGB. Die Beweislast für die ordnungsgemäße Nutzung des Verfahrens liegt beim Kunden. Die Verantwortlichkeit des Kunden für die Richtigkeit der als Entscheidungsgrundlage verwendeten Daten gemäß § 6 Abs. 2 bleibt unberührt.
Der Anbieter stellt sicher, dass die Plattform den Kunden im Rahmen des Freigabeverfahrens sowie bei der Anzeige berechneter Fristen und Beträge durch geeignete Hinweise auf die Eigenverantwortlichkeit der Prüfung und den Ausschluss einer Rechtsberatung aufmerksam macht. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass diese Hinweise wesentlicher Bestandteil des Leistungskonzepts sind und nicht deaktiviert werden können.
Die Haftung für Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.
Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung frei, soweit diese darauf beruhen, dass der Kunde schuldhaft rechtswidrige Inhalte oder Daten in die Plattform eingestellt, Ergebnisse der Plattform ungeprüft gegenüber Dritten verwendet oder seine Pflichten nach Abs. 6 verletzt hat. Der Kunde informiert den Anbieter über geltend gemachte Ansprüche Dritter unverzüglich in Textform. Die Freistellung umfasst Kosten der Rechtsverteidigung bis zur Höhe der gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder, bei vereinbartem Stundensatz, bis zu einem marktüblichen Stundensatz; darüber hinausgehende Kosten bedürfen der vorherigen Zustimmung des Kunden. Der Anbieter gibt dem Kunden Gelegenheit, die Abwehr des Anspruchs auf eigene Kosten zu übernehmen, sofern der Kunde dies unverzüglich verlangt und keine schutzwürdigen Eigeninteressen des Anbieters entgegenstehen.
§ 10 Datenschutz und Vertraulichkeit
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung.
Soweit der Kunde personenbezogene Daten über die Plattform verarbeitet (z. B. Mieterdaten in Verträgen), handelt der Anbieter als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO. Die Einzelheiten sind im Vertrag zur Auftragsverarbeitung (Anlage 2) geregelt.
Der Anbieter trifft geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Kundendaten (Verschlüsselung, Zugangskontrolle, Audit-Logging, Mandantentrennung).
Der Anbieter verwendet Daten des Kunden nicht zum Training von KI-Modellen und setzt keine Dienste ein, die dies tun.
Die Parteien behandeln den Inhalt des Vertrags, insbesondere die Preise, sowie alle Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich und verwenden sie nur zur Durchführung des Vertrags. Dies gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder werden, die rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder deren Offenlegung gesetzlich oder behördlich verlangt wird. Die Pflicht gilt drei Jahre über das Vertragsende hinaus.
§ 11 Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag hat die im Einzelvertrag vereinbarte feste Erstlaufzeit von zwölf (12) oder vierundzwanzig (24) Monaten, je nach Vereinbarung im Einzelvertrag.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um zwölf (12) Monate, wenn er nicht von einer Partei mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der Erstlaufzeit oder der jeweiligen Verlängerungsperiode gekündigt wird. Eine ordentliche Kündigung vor diesem Zeitpunkt ist ausgeschlossen.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
- der Kunde trotz Mahnung mit einem Betrag in Höhe von mehr als zwei Monatsvergütungen in Verzug ist,
- eine Partei wesentlich gegen Pflichten aus diesem Vertrag verstößt und den Verstoß nicht innerhalb von 30 Tagen nach Aufforderung behebt.
Kündigungen bedürfen der Textform (E-Mail genügt).
§ 12 Datenherausgabe und Löschung
Nach Beendigung des Vertrages, unabhängig vom Beendigungsgrund, stellt der Anbieter dem Kunden dessen Daten für einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen zum Download bereit (JSON-Export, Excel-Export, PDF-Dokumente); die Nutzung der Plattform ist in diesem Zeitraum auf das Lesen und den Export beschränkt. Bei einer außerordentlichen Kündigung durch den Anbieter wegen Zahlungsverzugs beginnt die Frist erst, wenn der Kunde die ausstehende Vergütung bezahlt hat oder der Anbieter den Zugang zu Exportzwecken freischaltet, je nachdem, welches früher eintritt; der Anbieter schaltet den Zugang zu Exportzwecken spätestens fünf Werktage nach Beendigung frei.
Nach Ablauf dieser Frist werden alle Kundendaten einschließlich hochgeladener Dokumente, ausgelesener Felder, Audit-Logs und Nutzerkonten aus den aktiven Systemen unwiderruflich gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. In automatisierten Backup-Systemen können Kundendaten für einen Zeitraum von bis zu neunzig (90) Tagen nach der aktiven Löschung fortbestehen; diese Daten unterliegen einer eingeschränkten Verarbeitung (kein aktiver Zugriff) und werden spätestens mit Ablauf dieser Frist endgültig entfernt. Muss ein Backup im Katastrophenfall eingespielt werden, werden bereits gelöschte Kundendaten unverzüglich erneut gelöscht. Der Anbieter bestätigt dem Kunden die endgültige Löschung auf Verlangen in Textform. Die datenschutzrechtlichen Einzelheiten der Löschung, insbesondere Fristen und Verfahren in Backup-Systemen, richten sich nach dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung (Anlage 2); bei Widersprüchen geht dieser vor.
Der Kunde kann die Löschung auch vor Ablauf der Frist verlangen. Die Löschung wird innerhalb von fünf (5) Werktagen durchgeführt und dem Kunden bestätigt.
Löscht der Kunde während der Vertragslaufzeit einzelne Datensätze (etwa Standorte, Einheiten, Verträge oder Eigentümer), bleiben diese 30 Tage wiederherstellbar, sofern der Kunde sie nicht vorher endgültig löscht.
§ 13 Rechte an der Plattform und an Daten, Referenznennung
Alle Rechte an der Plattform (Software, Design, Algorithmen) verbleiben beim Anbieter. Der Kunde erhält ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Vertragslaufzeit.
Die vom Kunden hochgeladenen Daten und Dokumente verbleiben beim Kunden. Der Anbieter erwirbt hieran keine Rechte über die zur Vertragserfüllung notwendige Verarbeitung hinaus. Er darf jedoch Daten in anonymisierter und aggregierter Form für statistische Zwecke, insbesondere für Marktvergleiche und Benchmarks, sowie zur Verbesserung der Plattform verwenden, sofern die folgenden Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind: (a) die Anonymisierung ist irreversibel im Sinne von Erwägungsgrund 26 DSGVO; der Anbieter bewahrt keine Zuordnungsschlüssel oder sonstigen Mittel auf, die eine Re-Identifizierung des Kunden oder natürlicher Personen ermöglichen, (b) die Daten lassen weder einzeln noch in Kombination mit anderen dem Anbieter verfügbaren Informationen einen Rückschluss auf den Kunden oder auf natürliche Personen zu, (c) die Verwendung dient nicht dem Training von KI-Modellen (§ 10 Abs. 4). Die Anonymisierung als solche ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten; ihre datenschutzrechtliche Grundlage und die technisch-organisatorischen Anforderungen richten sich nach dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung (Anlage 2).
Der Anbieter darf den Kunden mit Namen und Logo als Referenzkunden nennen. Der Kunde kann dem jederzeit in Textform widersprechen.
§ 14 Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für die Nichterfüllung ihrer Pflichten, soweit diese auf Ereignissen außerhalb ihres Einflussbereichs beruht, etwa Naturereignissen, Pandemien, Krieg, Arbeitskämpfen in Drittbetrieben, behördlichen Anordnungen oder großflächigen Ausfällen öffentlicher Netze. Die betroffene Partei informiert die andere unverzüglich. Die betroffene Partei ergreift alle ihr zumutbaren Maßnahmen, um die Auswirkungen des Ereignisses zu minimieren und ihre Leistungspflichten schnellstmöglich wieder zu erfüllen. Zahlungspflichten für bereits erbrachte Leistungen bleiben unberührt.
Dauert ein solches Ereignis länger als 60 Tage, kann jede Partei den Vertrag außerordentlich kündigen.
§ 15 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag - einschließlich solcher über sein Zustandekommen, seine Wirksamkeit und seine Beendigung - ist München, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt als Vereinbarung im Sinne von Art. 25 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 (EuGVVO). Ausschließliche gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
Der Anbieter darf Unterauftragnehmer einsetzen. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung.
Der Kunde darf Rechte aus diesem Vertrag nur mit Zustimmung des Anbieters auf Dritte übertragen; § 354a HGB bleibt unberührt. Der Anbieter darf den Vertrag auf ein mit ihm verbundenes Unternehmen (§ 15 AktG) oder im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf einen Rechtsnachfolger übertragen; er zeigt dies dem Kunden vorher in Textform an. Überträgt der Anbieter den Vertrag auf einen anderen Dritten, kann der Kunde den Vertrag zum Zeitpunkt des Übergangs in Textform kündigen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Der Anbieter kann diese AGB für die Zukunft ändern, soweit (a) die Änderung durch eine Änderung der Rechtslage oder einer behördlichen Anordnung zwingend erforderlich ist oder (b) die Änderung rein klarstellender oder redaktioneller Natur ist (wie etwa die Korrektur von Schreibfehlern, die Anpassung von Querverweisen auf geänderte Paragraphenbezeichnungen oder die Präzisierung einer Klausel, die von einem Gericht für unklar erklärt wurde). Änderungen, die das vertragliche Gleichgewicht wesentlich verschieben würden, sind auf diesem Weg ausgeschlossen. Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs und der Vergütung sind auf diesem Weg ausgeschlossen; für sie gelten § 3 Abs. 3 und § 7 Abs. 4. Der Anbieter weist in der Änderungsmitteilung gesondert aus, ob die Änderung unter Buchstabe (a) oder (b) fällt und begründet dies kurz. Der Anbieter übermittelt die geänderten AGB spätestens dreißig (30) Tage vor dem Inkrafttreten in Textform und weist dabei gesondert und hervorgehoben darauf hin, dass sie als genehmigt gelten, wenn der Kunde nicht bis zum genannten Datum in Textform widerspricht. Widerspricht der Kunde fristgerecht, gilt der Vertrag zu den bisherigen AGB weiter; der Anbieter kann ihn dann mit einer Frist von dreißig (30) Tagen zum Ende der laufenden Erstlaufzeit oder Verlängerungsperiode kündigen.
Anlagen: 1 Preisliste · 2 Vertrag zur Auftragsverarbeitung · 3 Leistungs- und Serviceübersicht · 4 Fristen-Regelkatalog. Die Anlagen erhält der Kunde mit dem Einzelvertrag.
Rentarion UG (haftungsbeschränkt) · Stand 03.10.2026