Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Nutzungsbedingungen für die RENTARION SaaS-Plattform
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für die Nutzung der webbasierten Software-as-a-Service-Plattform „RENTARION“ (nachfolgend „Plattform“), bereitgestellt von [FIRMENNAME], [ADRESSE], [PLZ ORT] (nachfolgend „Anbieter“).
- Die Plattform richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB (B2B). Die Nutzung durch Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist nicht vorgesehen. [ANWALT PRÜFEN: B2B-only Klausel ausreichend formuliert?]
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsgegenstand
- Gegenstand des Vertrages ist die Bereitstellung der RENTARION-Plattform als Software-as-a-Service (SaaS) zur intelligenten Verwaltung von Mietverträgen, einschließlich:
- Automatische Extraktion von Vertragsdaten aus PDF-Dokumenten mittels OCR und KI-gestützter Analyse
- Fristenverwaltung mit automatischer Berechnung und E-Mail-Erinnerungen
- Nebenkostenabrechnung und Kostenverteilung nach BetrKV
- Portfolio-Übersichten, Forecast und Reporting
- DATEV-Export für die Buchhaltungsübergabe
- Der genaue Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweils gebuchten Tarif (Starter, Professional, Enterprise) und den darin enthaltenen Limits (Verträge, Benutzer, Einheiten).
- Der Anbieter ist berechtigt, die Plattform weiterzuentwickeln und den Funktionsumfang zu erweitern. Wesentliche Einschränkungen des gebuchten Funktionsumfangs werden dem Kunden mit angemessener Frist vorab mitgeteilt.
§ 3 Registrierung und Zugang
- Die Nutzung der Plattform setzt eine Registrierung voraus. Die Registrierung erfolgt ausschließlich auf Einladung durch den Anbieter oder einen bereits registrierten Tenant-Administrator. Es gibt keine öffentliche Selbstregistrierung.
- Der Kunde benennt bei Vertragsschluss einen Tenant-Administrator, der weitere Benutzer innerhalb der gebuchten Limits einladen kann.
- Jeder Benutzer erhält ein persönliches Benutzerkonto. Die Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte ist untersagt.
§ 4 Leistungsumfang und Verfügbarkeit
- Der Anbieter stellt die Plattform über das Internet zur Verfügung und bemüht sich um eine Verfügbarkeit von 99 % im Jahresmittel. Die Verfügbarkeit bezieht sich auf den Übergabepunkt am Rechenzentrum des Hosting-Anbieters (Vercel, Standort Frankfurt).
- Geplante Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit vorab angekündigt und außerhalb der üblichen Geschäftszeiten (Mo–Fr, 8:00–18:00 MEZ) durchgeführt. Wartungsfenster zählen nicht als Ausfallzeiten.
- Die Verfügbarkeit von 99 % ist ein Zielwert, keine garantierte Service-Level-Vereinbarung (SLA). Ein individuelles SLA kann im Rahmen des Enterprise-Tarifs vereinbart werden. [ANWALT PRÜFEN: Ist eine 99%-Zielformulierung ohne SLA B2B-üblich?]
- Die OCR-Extraktion erfolgt mit bestmöglicher Genauigkeit. Eine Garantie für die Korrektheit extrahierter Daten wird nicht übernommen. Der Kunde ist verpflichtet, extrahierte Daten — insbesondere Fristen und Beträge — zu überprüfen.
§ 5 Pflichten des Kunden
- Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Bei Verdacht auf Missbrauch ist der Anbieter unverzüglich zu informieren.
- Der Kunde trägt die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der eingegebenen Daten, insbesondere Vertragsdaten, Fristen und Mietbeträge.
- Der Kunde ist für die regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich. Der Anbieter stellt hierfür eine Export-Funktion (JSON, Excel, DATEV) zur Verfügung.
- Der Kunde darf die Plattform nur zu ihrem bestimmungsgemäßen Zweck nutzen. Insbesondere ist es untersagt:
- die Plattform Dritten zur Nutzung zu überlassen,
- automatisierte Zugriffe (Scraping, Bots) ohne vorherige Zustimmung des Anbieters durchzuführen,
- Inhalte hochzuladen, die gegen geltendes Recht verstoßen.
§ 6 Vergütung und Zahlung
- Die Vergütung richtet sich nach dem bei Vertragsschluss gewählten Tarif. Die aktuellen Preise werden dem Kunden vor Vertragsschluss mitgeteilt. [ANWALT PRÜFEN: Verweis auf separate Preisliste oder im Vertrag?]
- Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus. Rechnungen werden per E-Mail an den Tenant-Administrator versendet.
- Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Preise mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende eines Abrechnungszeitraums anzupassen. Bei Preiserhöhungen hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Preise. [ANWALT PRÜFEN: Preisänderungsklausel B2B-konform?]
- Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zur Plattform nach Mahnung mit angemessener Nachfrist zu sperren. Die Pflicht zur Datenherausgabe (§ 10) bleibt hiervon unberührt.
§ 7 Haftungsbeschränkung
- Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. [ANWALT PRÜFEN: Kardinalpflichtenklausel korrekt?]
- Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der durch OCR und KI extrahierten Vertragsdaten. Die automatische Extraktion dient als Unterstützung — nicht als Rechtsberatung und nicht als Ersatz für die eigenständige Prüfung der Originaldokumente durch den Kunden.
- Der Anbieter haftet insbesondere nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass
- Kündigungsfristen oder sonstige vertragliche Fristen versäumt werden, weil extrahierte oder berechnete Termine fehlerhaft waren oder vom Kunden nicht rechtzeitig überprüft wurden,
- Mieterhöhungen nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht werden, weil die Plattform ein Erhöhungspotenzial fehlerhaft oder gar nicht angezeigt hat,
- Nebenkostenabrechnungen nicht fristgerecht erstellt werden (§ 556 Abs. 3 BGB), weil die Plattform die Abrechnungsfrist fehlerhaft berechnet oder angezeigt hat,
- Kautionsansprüche verfallen oder fehlerhaft berechnet werden,
- sonstige wirtschaftliche Nachteile eintreten, die auf fehlerhaften, unvollständigen oder nicht angezeigten Daten der Plattform beruhen.
- Prüf- und Freigabepflicht des Kunden: Die Plattform stellt ein Vier-Augen-Prinzip zur Validierung kritischer Vertragsdaten bereit. Der Kunde ist verpflichtet, alle extrahierten und berechneten Daten — insbesondere Fristen, Beträge und Kündigungstermine — vor der Nutzung als Entscheidungsgrundlage eigenverantwortlich zu überprüfen und über das integrierte Freigabeverfahren zu bestätigen. Die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten verbleibt stets beim Kunden bzw. dessen Tenant-Organisation. [ANWALT PRÜFEN: Ist die Prüfpflicht in Verbindung mit dem Vier-Augen-Verfahren ausreichend, um die Haftung wirksam auf den Kunden zu übertragen? Risiko bei fehlerhaften Fristenberechnungen und § 556 BGB NK-Abrechnungsfristen.]
- Die Haftung für Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.
- [ANWALT PRÜFEN: Haftungsbeschränkung insgesamt ausreichend für eine Plattform die Fristenberechnungen durchführt? Risiko bei falsch berechneten Kündigungsfristen.]
§ 8 Datenschutz
- Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung.
- Soweit der Kunde personenbezogene Daten über die Plattform verarbeitet (z. B. Mieterdaten in Verträgen), handelt der Anbieter als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO. Die Parteien schließen hierzu einen separaten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV). [ANWALT PRÜFEN: AVV als separates Dokument oder als Anlage zu diesen AGB?]
- Der Anbieter trifft geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Kundendaten (Verschlüsselung, Zugangs- kontrolle, Audit-Logging, Tenant-Isolation).
§ 9 Laufzeit und Kündigung
- Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Seiten mit einer Frist von [KÜNDIGUNGSFRIST — z. B. 1 Monat] zum Ende eines Abrechnungszeitraums (Monatsende) gekündigt werden. [ANWALT PRÜFEN: Kündigungsfrist B2B-üblich? 1 oder 3 Monate?]
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
- der Kunde trotz Mahnung mit der Zahlung von mehr als 2 Monatsbeträgen in Verzug ist,
- eine Partei wesentlich gegen Pflichten aus diesem Vertrag verstößt und den Verstoß nicht innerhalb von 30 Tagen nach Aufforderung behebt.
- Die Kündigung bedarf der Textform (E-Mail genügt).
§ 10 Datenherausgabe und Löschung nach Vertragsende
- Nach Beendigung des Vertrages stellt der Anbieter dem Kunden dessen Daten für einen Zeitraum von 30 Tagen zum Download bereit (JSON-Export, Excel-Export, PDF-Dokumente).
- Nach Ablauf der 30-Tage-Frist werden alle Kundendaten einschließlich hochgeladener Dokumente, extrahierter Felder, Audit-Logs und Benutzerkonten unwiderruflich gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
- Der Kunde kann die Löschung auch vor Ablauf der Frist verlangen. Die Löschung wird innerhalb von 5 Werktagen durchgeführt und dem Kunden bestätigt.
§ 11 Geistiges Eigentum
- Alle Rechte an der Plattform (Software, Design, Algorithmen) verbleiben beim Anbieter. Der Kunde erhält ein nicht-exklusives, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Vertragslaufzeit.
- Die vom Kunden hochgeladenen Daten und Dokumente verbleiben im Eigentum des Kunden. Der Anbieter erwirbt hieran keine Rechte über die zur Vertragserfüllung notwendige Verarbeitung hinaus.
§ 12 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist [GERICHTSSTAND — z. B. Sitz des Anbieters], sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. [ANWALT PRÜFEN: Gerichtsstandsklausel B2B-konform?]
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt (salvatorische Klausel).
- Änderungen dieser AGB werden dem Kunden per E-Mail mit einer Frist von 30 Tagen angekündigt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb der Frist, gelten die geänderten AGB als angenommen. Der Kunde wird in der Änderungsmitteilung auf die Bedeutung seines Schweigens hingewiesen. [ANWALT PRÜFEN: Zustimmungsfiktion bei AGB-Änderungen B2B zulässig?]
Stand: April 2026
Hinweis: Diese AGB sind ein Entwurf. Alle mit [ANWALT PRÜFEN] gekennzeichneten Stellen bedürfen einer anwaltlichen Prüfung vor Veröffentlichung.